12.03.2008
Wo REIT drauf steht, muss REIT drin sein
Klare Antwort aus dem Bundesfinanzministerium: Unternehmen, die „REIT“ im Namen führen, ohne einer zu sein, verstoßen gegen geltendes Recht.
Immobilienunternehmen mit Sitz in Deutschland, die in ihrem Namen das Kürzel „REIT“ oder die Bezeichnung „Real Estate Investment Trust“ führen, aber nicht den Status einer REIT-AG inne haben, müssen unter Umständen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das geht aus der Antwort des Bundesfinanzministeriums (BMF) auf eine Anfrage von REITs in Deutschland hervor. Eine Gesellschaft, die keine REIT-AG im Sinne des REIT-Gesetzes ist, dürfe den Bestandteil REIT nicht mehr als Teil ihrer Firma führen, hieß es. Unternehmen, die schon vor Verabschiedung des Gesetzes, mit dem Kürzel „REIT“ firmierten, könnten sich seit Anfang des Jahres nicht auf den Bestandsschutz berufen. Eine im Gesetz definierte Übergangsfrist war zum Jahreswechsel abgelaufen. „Seit dem 1. Januar 2008 dürfen nur noch richtige REIT-Aktiengesellschaften als REIT firmieren“, so eine Sprecherin des Ministeriums.
Für eine Firma, deren Unternehmensname unzulässig ist oder unzulässige Bestandteile enthält, sieht § 142 Abs. 1 Satz 1 des „Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ die Löschung vor. Das betroffene Unternehmen muss über die Löschung informiert werden und kann dagegen Widerspruch einlegen, über den dann ein Gericht entscheidet. Neben der Löschung könnte – bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen – auf die Unternehmen laut BMF auch eine wettbewerbsrechtliche Verfolgung zukommen, da sie möglicherweise gegen das im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fixierte Verbot der Irreführung verstoßen.
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