08.07.2008
Unionspolitiker will REIT-Kriterien lockern
Der Bundestagsabgeordnete Leo Dautzenberg spricht sich für mehr Flexibilität bei der Fremdkapitalaufnahme und Erleichterungen bei REITs-Fusionen aus.
Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Leo Dautzenberg, spricht sich für eine Reihe technischer Änderungen am REIT-Gesetz aus. „Neben einer Erholung der Finanz- und Immobilienmärkte könnten auch weitere Feinjustierungen am REIT-Gesetz dabei helfen, den deutschen REIT-Markt zu beflügeln“, schreibt der CDU-Politiker, der Berichterstatter seiner Fraktion für das Thema REITs ist, in einem Beitrag für die Sonderausgabe „G-REIT 2008“ des Going Public Magazins.
Im Auge hat er dabei an erster Stelle die Sanktionierung von Verstößen gegen die Vorschrift der Aktionärsstruktur. Gegenwärtig sieht das REIT-Gesetz vor, dass eine REIT-AG ihre Steuerbefreiung verliert, wenn über drei Jahre lang weniger als 15 Prozent der Aktien im Streubesitz sind oder wenn ein einzelner Aktionär direkt zehn Prozent oder mehr der Anteile an der Gesellschaft hält.
Insbesondere der zweite Punkt ist laut Dautzenberg kritisch, da der Vorstand der REIT-AG keinen Einfluss auf die Anteilshöhe einzelner Aktionäre habe und die Vorschrift „Erpressungspotenzial“ für aggressive Investoren berge. Dautzenberg fordert, bei einem Verstoß gegen die Höchstbeteiligungsklausel nicht den REIT, sondern den Aktionär selbst zu bestrafen. Denkbar sei, die Dividendenansprüche ruhen zu lassen, solange die Zehn-Prozent-Schwelle überschritten werde oder eine Strafsteuer auf Ausschüttungen zu erheben.
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